Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Stabsstelle „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung, Statistik und Berichtswesen“ am Standort Neumünster die Stelle als
Mitarbeiter/in(m/w/d) „Öffentlichkeitsarbeit, Informationsmanagement und Innenrevision“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit“.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Allgemeine Dienste
Eine vergleichbare Qualifikation (z. B. ein erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II) oder ein Bachelor-Abschluss in Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften, öffentliche Verwaltung oder angewandte Kulturwissenschaften oder eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung in den vorgenannten Berufsfeldern oder in der allgemeinen, öffentlichen Verwaltung
Erfahrung im Projektmanagement und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eine fundierte Urteilsfähigkeit und Kenntnisse der (aktuellen) Diskussion der Flüchtlingsaufnahme auf Landes- und Bundesebene
Hohes Maß an Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
Ausgeprägte Kommunikations- und Koordinationskompetenz
Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten sowie Eigeninitiative und Kreativität
Verständnis für juristische Texte und deren Umsetzung in die Praxis
Loyalität, absolute Diskretion und Zuverlässigkeit
Sehr gute Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Zudem sind wünschenswert:
Erfahrung in der professionellen Kommunikation mit Behörden und Institutionen
Gute Kenntnisse über rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen der Flüchtlingsaufnahme
Erfahrung in der Arbeit mit Content-Management-Systemen
Gute Anwendungskenntnisse im Bereich Open Office
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gemäß § 14 Abs. 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
Ein kollegiales Arbeitsklima
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass
Fahrradleasing („Dienst-Rad“)
Option, den eigenen Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 06. Juni 2025
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gern in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF PS 1“, alternativ postalisch an das Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E-Mail: lone.beckmann@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-128) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Wolfgang Kossert (E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de; Tel.: 04321 974-115).